Wie Lange Geht Die Probezeit Arbeit
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist eine vereinbarte Testphase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen. Beide Seiten können herausfinden, ob die Zusammenarbeit funktioniert.
Während der Probezeit gelten oft vereinfachte Kündigungsbedingungen. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis schneller und einfacher beendet werden kann. Die Probezeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze. Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern.
Kürzere Probezeiten sind möglich und üblich. Die genaue Dauer wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Probezeit oft kürzer, da die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt ist.
Beispiel: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von sechs Monaten haben. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr kann eine Probezeit von drei Monaten haben.
Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz regelt die maximale Dauer der Probezeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist hier relevant. § 622 BGB regelt die Kündigungsfristen.
Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen. Dies ist in § 622 Abs. 3 BGB festgelegt. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen. Diese sind in § 622 Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Die Kündigungsfrist ist dann abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Was passiert nach der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit ändert sich der Kündigungsschutz. Die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen entfällt. Es gelten dann die regulären Kündigungsfristen.
Nach sechs Monaten greift in der Regel der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieser Schutz gilt allerdings nur, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
Wenn der Kündigungsschutz greift, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass ein triftiger Grund für die Kündigung vorliegen muss, beispielsweise betriebsbedingte oder personenbedingte Gründe.
Verlängerung der Probezeit?
Eine Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nicht möglich. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist sie beendet. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit längere Zeit krank war.
In diesem Fall kann es zulässig sein, die Probezeit um die Dauer der Krankheit zu verlängern. Dies muss aber im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung geregelt sein. Die Verlängerung dient dazu, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Leistung des Arbeitnehmers ausreichend zu beurteilen.
Eine unzulässige Verlängerung der Probezeit würde den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers untergraben. Daher sind die Voraussetzungen für eine Verlängerung sehr streng.
Kündigung während der Probezeit
Die Kündigung während der Probezeit ist einfacher als nach der Probezeit. Es gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein Grund für die Kündigung muss nicht angegeben werden.
Allerdings gibt es auch während der Probezeit Ausnahmen. Eine Kündigung darf nicht sittenwidrig oder diskriminierend sein. Beispielsweise darf eine Schwangere nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber rechtzeitig zugehen. Der Zugang der Kündigung muss im Streitfall nachgewiesen werden können.
Zusammenfassung
Die Probezeit dient dem Kennenlernen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie dauert maximal sechs Monate. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen.
Nach der Probezeit ändert sich der Kündigungsschutz. Es gelten die regulären Kündigungsfristen. Unter Umständen greift auch der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Eine Verlängerung der Probezeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Kündigung während der Probezeit ist einfacher, aber nicht unbeschränkt zulässig. Der Arbeitsvertrag ist immer die erste Anlaufstelle für Informationen.
