Wie Lange Muss Kindesunterhalt Gezahlt Werden
Was ist Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt ist das Geld, das ein Elternteil an den anderen Elternteil zahlt. Dies dient zur finanziellen Unterstützung des Kindes. Es deckt die Kosten für Essen, Kleidung, Wohnen und Bildung.
In Deutschland haben Kinder ein Recht auf Unterhalt von ihren Eltern. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Auch spielt es keine Rolle, ob die Eltern zusammenleben.
Bis wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Grundsätzlich muss Kindesunterhalt bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung gezahlt werden. Das bedeutet, bis das Kind eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.
Allerdings gibt es hier einige wichtige Unterscheidungen. Es kommt darauf an, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist. Auch spielt es eine Rolle, ob das Kind noch zur Schule geht oder bereits eine Ausbildung absolviert.
Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder haben immer einen Anspruch auf Unterhalt. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Unterhalt in Form von Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.
Der Barunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Diese Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts, abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert.
Beispiel: Ein 10-jähriges Kind lebt bei seiner Mutter. Der Vater verdient 2.500 Euro netto im Monat. Laut Düsseldorfer Tabelle muss er einen bestimmten Betrag als Unterhalt zahlen. Dieser Betrag deckt die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes.
Kindesunterhalt für volljährige Kinder
Auch volljährige Kinder haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt. Dies ist der Fall, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Allerdings sind dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Das Kind muss seinen Unterhaltsbedarf selbst anmelden.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn ein volljähriges Kind noch zu Hause wohnt, weil es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann der betreuende Elternteil den Unterhalt geltend machen.
Die Höhe des Unterhalts für volljährige Kinder richtet sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings ist der Bedarf hier in der Regel höher als bei minderjährigen Kindern, da sie beispielsweise eigene Krankenversicherungskosten haben.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle, in denen der Unterhaltsanspruch länger bestehen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Ausbildung des Kindes unverschuldet verzögert. Zum Beispiel, wenn das Kind krank wird und die Ausbildung unterbrechen muss.
Auch wenn das Kind nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium beginnt, kann weiterhin ein Unterhaltsanspruch bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Studium in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausbildung steht.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsanspruch entfällt, wenn das Kind selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind eine gut bezahlte Arbeitsstelle hat.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht zahlt, kann der Unterhaltsberechtigte verschiedene Maßnahmen ergreifen. Er kann beispielsweise einen Unterhaltstitel erwirken. Dieser Titel ist ein vollstreckbarer Titel. Mit diesem Titel kann der Unterhaltspflichtige zur Zahlung gezwungen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Der Staat zahlt dann den Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten. Der Staat holt sich das Geld dann vom Unterhaltspflichtigen zurück.
In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Kindesunterhalt gibt. Ein Anwalt kann die individuellen Umstände des Falls prüfen und die besten Schritte empfehlen. Das Jugendamt bietet auch Beratungen an.
